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EuGH: Mehrwertsteuerpflichtige Subvention
In seinem Urteil vom Rs. C-184/00 Office des produits wallons ASBL hatte sich der EuGH mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen Subventionen zur mehrwertsteuerpflichtigen Bemessungsgrundlage zählen. Diesem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Das Office des produits wallons ASBL (im Folgenden kurz „OPW") ist eine private Vereinigung ohne Erwerbszweck, deren Tätigkeit in der Werbung für wallonische Agrar- und Gartenbauerzeugnisse sowie Agrarlebensmittel und deren Verkauf besteht und insoweit mehrwertsteuerpflichtig ist. Das OPW erhält von der wallonischen Regierung einen jährlichen Zuschuss. Voraussetzungen für die Subventionen sind die Herausgabe eines Verzeichnisses, Herausgabe der Zeitschrift Wallonie nouvelle, Betreuung dezentralisierter Nebenstellen und die Teilnahme an örtlichen Veranstaltungen. Die zulässigen Ausgaben umfassen u. a. Personalkosten, eventuelle Kosten für die Miete oder Einrichtung von Räumlichkeiten, Kosten für den Erwerb der erforderlichen Ausstattung und des erforderlichen Mobiliars, Kauf von Gegenständen und Bezug von Dienstleistungen sowie alle anderen mittelbar oder unmittelbar mit der Tätigkeit des OPW zusammenhängenden Kosten...