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SWI 5, Mai 2002, Seite 243

EuGH: NoVA vom gemeinen Wert bei grenzüberschreitendem KFZ-Leasing im Widerspruch zur Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom Rs. C-451/99 Cura Anlagen GmbH hatte sich der EuGH mit einer Reihe von Fragen i. Z. m. den im österreichischen KFG vorgesehenen Voraussetzungen für eine KFZ-Zulassung im Inland im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der im EG-Vertrag verankerten Dienstleistungsfreiheit auseinander zu setzen. Unter anderem beschäftigte er sich auch mit der Frage, ob die Erhebung der NoVA vom gemeinen Wert beim grenzüberschreitenden KFZ-Leasing mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Diese Fragen stellten sich in einem Rechtsstreit zwischen der in Österreich ansässigen Cura Anlagen GmbH (im Folgenden kurz „Cura") und der in Deutschland ansässigen Auto Service Leasing GmbH (im Folgenden kurz „ASL") vor dem Handelsgericht Wien. Diesem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Im Februar 1999 schlossen die Cura als Leasingnehmer und die ASL als Leasinggeber einen Leasingvertrag über einen in Deutschland zugelassenen PKW für die Dauer von 36 Monaten. Nach dem Vertrag sollte Cura das Fahrzeug, das sie in München von ASL übernehmen sollte, in erster Linie in Österreich verwenden. Weiters war vorgesehen, dass das Fahrzeug in Deutschland zugelassen bleibt.

Cura konnte das Fahrze...

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