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SWI 8, August 2007, Seite 342

Beteiligung an einer französischen SIIC

Immobilienfonds sind nach österreichischem Steuerrecht transparent (§ 40 ImmoInvFG); dies betrifft gemäß § 42 ImmoInvFG auch ausländische Immobilieninvestmentfonds. Als solche gelten, ungeachtet der Rechtsform, alle einem ausländischen Recht unterstehenden Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien, die nach den Grundsätzen der Risikostreuung im Sinn des ImmoInvFG errichtet sind.

Beteiligt sich daher eine österreichische Holding-GmbH in einem 10 % übersteigenden Ausmaß an einer französischen société d'investissement immobilier cotée (SIIC), die ihr Kapital nach dem System der Risikostreuung in französischen Immobilien anlegt, dann sind die Erträgnisse aus den französischen Immobilien unmittelbar der österreichischen Holding-GmbH steuerlich zuzurechnen. Nach dem derzeitigen Stand der internationalen Entwicklung soll im Fall von Beteiligungen an ausländischen Immobilienfondsgesellschaften in einem Ausmaß ab 10 % nicht mehr Art. 10 des OECD-MA, sondern Art. 6 zur Anwendung gelangen.

Dies hat im vorliegenden Fall zur Folge, dass die österreichische Holding-GmbH gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 13 Abs. 1 und Art. 23 Abs. 2 DBA-Frankreich in Österreich von der steuerlichen Erfassung der französischen Immobilienerträge freizustellen i...

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