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SWI 8, August 2007, Seite 378

EuGH: Vereinbarkeit des britischen Körperschaftsteueranrechnungssystems mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrags

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-374/04, Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation, hatte sich der EuGH mit vom High Court of Justice (England & Wales) vorgelegten Fragen i. Z. m. der Vereinbarkeit des britischen Körperschaftsteueranrechnungssystems mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrags zu beschäftigen.

Nach den im Vereinigten Königreich geltenden Steuervorschriften unterliegen Gewinne, die eine dort ansässige Gesellschaft im Laufe eines Steuerjahres erzielt, in diesem Staat der Körperschaftsteuer. Seit 1973 wendet das Vereinigte Königreich ein Steuersystem der so genannten partiellen Anrechnung („partial imputation“) an, wonach bei Gewinnausschüttungen durch eine gebietsansässige Gesellschaft zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung ein Teil der von dieser Gesellschaft gezahlten Körperschaftsteuer deren Anteilseigner angerechnet wird. Bis beruhte dieses System auf der Vorauszahlung der Körperschaftsteuer durch die ausschüttende Gesellschaft einerseits und einer den Dividenden beziehenden Anteilseignern gewährten Steuergutschrift andererseits. Eine im Vereinigten Königreich ansässige Gesellschaft, die Dividenden an ihre Anteilseigner ausschüttet, muss eine...

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