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EuGH Beiträge an Autofahrerclubs für Pannenhilfe im Straßenverkehr mehrwertsteuerfrei
In seinem Urteil vom , Rs. C-13/06, Kommission/Griechenland, hatte sich der EuGH mit der Frage zu beschäftigen, ob Griechenland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat, dass es Beistandsleistungen im Straßenverkehr der Mehrwertsteuerpflicht unterwarf.
Das griechische Mehrwertsteuerrecht sieht vor, dass natürliche und juristische Personen, die Beistandsleistungen im Straßenverkehr erbringen, in Bezug auf die Beträge, die sie in Form von Beiträgen oder ausnahmsweise als Gegenleistung für eine Beistandsleistung oder andere damit zusammenhängende individuelle Dienstleistungen einnehmen, der Mehrwertsteuer unterliegen. Dementsprechend unterwarf Griechenland die Mitgliedsbeiträge des ELPA (Griechischer Automobil- und Touringclub) der Mehrwertsteuer. Die Kommission war der Ansicht, dass diese Besteuerung gegen die Bestimmung des Art. 13 Teil B lit. a der 6. MwSt-RL verstoße, der die Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze, einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -ver--tretern erbracht werden, von der Mehrwertsteuer befreit. Dementsprechend leitete sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland ein, das mi...