Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Quellenbesteuerung bei Ausschüttungen an gebietsfremde Muttergesellschaften diskriminierend
In seinem Urteil vom , Rs. C-170/05, Denkavit Internationaal BV, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Quellenbesteuerung auf die Ausschüttung von Dividenden gebietsansässiger Gesellschaften an gebietsfremde Muttergesellschaften gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt, wenn die Ausschüttungen gebietsansässiger Gesellschaften an gebietsansässige Muttergesellschaften keiner derartigen Besteuerung unterliegen. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zu Grunde:
Die Denkavit Internationaal BV hielt 50 % des Kapitals von Denkavit France und 99,9 % des Kapitals von Agro Finances, die ihrerseits 50 % des Kapitals von Denkavit France hielt. In den Jahren 1987 bis 1989 schütteten Denkavit France und Agro Finances, die später miteinander verschmolzen wurden, an Denkavit Internationaal BV Dividenden in Höhe von insgesamt 14.500.000 FRF aus. Gemäß dem nationalen französischen Steuerrecht in Verbindung mit den Bestimmungen des DBA Frankreich – Niederlande wurden 5 % des Betrags dieser Dividenden als Quellensteuer abgeführt. Denkavit Internationaal BV beantragte die Erstattung dieser Quellensteuer mit dem Argument, dass bei der Ausschüttung von Dividenden einer ...