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SWI 8, August 2007, Seite 358

Österreichischer Pilot einer Fluggesellschaft in Belize

(BMF) – Tritt ein in Österreich ansässiger Pilot in die Dienste einer in Belize ansässigen internationalen Fluggesellschaft, steht gemäß Art. 14 Abs. 3 DBA-Belize das Besteuerungsrecht an den Bezügen des Piloten Belize zu. Da gemäß Art. 22 Abs. 1 lit. a des Abkommens im Verhältnis zu Belize auf österreichischer Seite aber das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, unterliegen die Pilotenbezüge auch der österreichischen Einkommensbesteuerung, wobei eine in Belize erhobene Steuer nach den allgemeinen Grundsätzen in Österreich anzurechnen ist.

Die Bezugnahme auf das Steuerfreistellungsverfahren und die Anwendung des Progressionsvorbehalts in Art. 22 Abs. 1 lit. b des Abkommens bezieht sich nur auf jene wenigen Fälle, in denen die Zuteilungsregeln des Abkommens Österreich (als Ansässigkeitsstaat) das Besteuerungsrecht entziehen. Dies könnte beispielsweise nach Art. 18 Abs. 1 lit. a DBA eine in Österreich ansässig gewordene spanische Staatsbürgerin betreffen, die als Sekretärin an der österreichischen Botschaft von Belize berufstätig geworden ist. (EAS 2859 v. )

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