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SWI 8, August 2007, Seite 388

Abschirmwirkung ausländischer Kapitalgesellschaften

Gerald Toifl

Streck (AG 2007, 397 ff.) gibt aus deutscher Sicht einen Überblick über steuerliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Abschirmwirkung ausländischer Kapitalgesellschaften und geht auch auf mögliche steuerstrafrechtliche Folgen ein. Im Rahmen der Steuer-gestaltung durch die Nutzung ausländischer Kapitalgesellschaften geht es nicht so sehr um das Verschweigen ausländischer Einkünfte, sondern vielmehr zunächst um die Argumentation, dass die ausländische Gesellschaft den Ertrag erwirtschafte und nicht der inländische Anteilseigner. Mit Steuerhinterziehung hat dies auf den ersten Blick daher nichts zu tun. Steuerstrafrechtliche Konsequenzen können sich ohnehin nur dann ergeben, wenn dem Finanzamt Sachverhaltsumstände verschwiegen werden. Im allgemeinen Steuerverfahren spielt die ausländische Amts- und Rechtshilfe meist nur eine geringe Rolle, weil das Finanzamt bei einer Verletzung der erhöhten Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen schätzen kann. Das Finanzamt kann daher oft auf Ermittlungen im Ausland verzichten. Im Steuerstrafrecht muss die Strafverfolgungsbehörde hingegen im Einzelnen die Täuschung nachweisen, was oft nicht ohne langwierige Amtshilfeersuchen und Ermittlungen im Ausland ...

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