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SWI 12, Dezember 1997, Seite 534

Auslandsjob in Uruguay mit Doppelwohnsitz

Das BM für Finanzen ist bereit, in Fällen einer längeren Berufstätigkeit in Ländern, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, den Eintritt einer Doppelbesteuerung durch Maßnahmen nach § 48 BAO zu beseitigen. Hiebei kann auch dann eine Freistellung der im Ausland besteuerten Einkünfte ausgesprochen werden, wenn der inländische Wohnsitz deshalb beibehalten wird, weil die Ehegattin wegen hier schulpflichtiger Kinder weiterhin in Österreich lebt. (EAS 1152 v. )

Rubrik betreut von: Internationales Steuerrecht
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