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SWI 12, Dezember 1997, Seite 567

Künstlerbesteuerung und Europarecht

Gerald Toifl

Der BFH hatte bereits in einem Verfahren im Jahre 1994 (vgl. IStR 1994, 239 mit Anmerkung Wassermeyer) die Gelegenheit, das in Deutschland angewandte Steuerabzugsverfahren und die Höhe des Steuersatzes für beschränkt steuerpflichtige Künstler an den Diskriminierungsverboten des EG-Vertrags zu messen. Er kam dabei zu dem Ergebnis, daß bei summarischer Prüfung ein Verstoß gegen diese Bestimmungen nicht anzunehmen sei. Der BFH begründete dies im wesentlichen damit, daß das Steuerabzugsverfahren eine Form der Steuererhebung sei, die mit der Erhebung von Ertragsteuervorauszahlungen vergleichbar sei. Allenfalls die Abgeltungswirkung der Abzugsteuer nach § 50 Abs. 5 Satz 1 dEStG könne gegen EG-Recht verstoßen. Grams (RIW 1997, 763 ff.) gelangt hingegen in einer Analyse der deutschen Besteuerungssituation für beschränkt steuerpflichtige Künstler zu dem Schluß, daß diese sowohl im Hinblick auf die Steuererhebung als auch im Hinblick auf die Abgeltungswirkung teilweise gegen die europarechtlichen Diskriminierungsverbote verstoße. Der BFH hat allerdings in einer jüngst zum DBA Deutschland-Österreich ergangenen Entscheidung (, IStR 1997, 664) erneut die Ansicht vertreten, daß die Abzugsbesteuerung für Künstl...

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