Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 12, Dezember 1997, Seite 538

Arbeitnehmerüberlassung durch ausländische Verleihfirmen

PERSONNEL HIRED OUT BY NON-DOMESTIC TEMPORARY WORKER COMPANIES

Franz Wassermeyer

Hiring temporary workers has continued to gain importance in business life. However, a number of taxation problems has arisen through this practice. Both in domestic law and in double taxation treaty law, it is often not clear-cut which party is to be considered the employer. Franz Wassermayer makes a closer study of this problem.

I. Die Bedeutung des Arbeitgeberbegriffs

Die steuerliche Problematik des internationalen Arbeitnehmerverleihs ist vor allem unter zwei Fragestellungen zu sehen, nämlich

1. wer (Arbeitnehmerverleiher oder -entleiher) die Arbeitgeberpflichten nach §§ 38 ff. dEStG (insbesondere § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dEStG) wahrzunehmen hat und

2. auf welchen Arbeitgeber (Arbeitnehmerverleiher oder -entleiher) bei der Anwendung der DBA (Art. 15 Abs. 2 Buchst. b und c OECD-MA) abzustellen ist.

In beiden Fragen geht es darum, welche Person als Arbeitgeber zu verstehen ist. Dabei ist es logisch denkbar, daß der Arbeitgeber innerhalb der beiden Fragen unterschiedlich zu bestimmen ist.

II. Unterscheidung zwischen einem formellen und einem wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff

Nach der Rechtsprechung des BFH stellen die §§ 38 ff. dEStG auf einen formellen Arbeitgeberbegriff ab. Es wird d...

Daten werden geladen...