IO § 42. Unzulässigkeit der
Aufrechnung., BGBl. I Nr. 29/2010, gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021
Erster Teil Insolvenzrecht
Erstes Hauptstück Wirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Zweiter Abschnitt Anfechtung der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommenen Rechtshandlungen
Anfechtungsbefugnis
§ 42. Unzulässigkeit der Aufrechnung.
Gegen den Anfechtungsanspruch kann eine Forderung an den Schuldner nicht aufgerechnet werden.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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