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IO § 42. Unzulässigkeit der Aufrechnung, BGBl. I Nr. 147/2021, gültig ab 27.07.2021
Erster Teil Insolvenzrecht
Erstes Hauptstück Wirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Zweiter Abschnitt Anfechtung der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommenen Rechtshandlungen
Anfechtungsbefugnis

§ 42. Unzulässigkeit der Aufrechnung

Gegen den Anfechtungsanspruch kann eine Forderung an den Schuldner nicht aufgerechnet werden.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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