IO § 231. Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf
anhängige Rechtsstreitigkeiten, BGBl. I Nr. 36/2003, gültig ab 19.04.2003
Achter Teil Internationales Insolvenzrecht
Drittes Hauptstück Nicht von der EuInsVO erfasste Verfahren
Erster Abschnitt Anzuwendendes Recht
§ 231. Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf anhängige Rechtsstreitigkeiten
Für die Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf einen anhängigen Rechtsstreit über eine Sache oder ein Recht der Masse ist das Recht des Staates maßgebend, in dem der Rechtsstreit anhängig ist.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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