IO § 220h. Verteilung im inländischen
Hauptinsolvenzverfahren, BGBl. I Nr. 122/2017, gültig ab 26.06.2017
Achter Teil Internationales Insolvenzrecht
Zweites Hauptstück Ergänzende Bestimmungen zur EuInsVO
§ 220h. Verteilung im inländischen Hauptinsolvenzverfahren
Auf das Verfahren zur Verteilung des Erlöses der von der Zusicherung umfassten Vermögenswerte im inländischen Hauptinsolvenzverfahren sind die §§ 129 bis 137 anzuwenden.
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