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Kein Teilabzug privater Gebäudekosten durch eine auf dem Hausdach installierte Photovoltaikanlage
(B. R.) – Wird eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines im Übrigen privat genutzten Gebäudes betrieben, können anteilige Gebäudekosten nicht als Betriebsausgaben bei der Ermittlung der gewerblichen Einkünfte des Betriebs „Stromerzeugung“ berücksichtigt werden (BFH , III R 27/12).