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Budgetbegleitgesetz 2014 bringt Gruppenanfragen gemäß OECD-Standard
Der Begutachtungsentwurf des des (abgabenrechtlichen Teils des) Budgetbegleitgesetzes 2014 sieht u. a. auch eine Revision des Amtshilfe-Durchführungsgesetzes vor. Damit sollen die Voraussetzungen für eine dem OECD-Standard entsprechende Rechtsgrundlage der Amtshilfeleistung geschaffen werden. Durch die Neufassung wird die Zulässigkeit der ab Juli 2012 zum OECD-Standard zählenden „Gruppenanfragen“ geregelt. Gleichzeitig wird das derzeit nur im Bereich von Bankauskünften vorgesehene Notifikationsverfahren beseitigt.