Trippl/Schwarzbeck/Freiberger

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1425-0

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Trippl/Schwarzbeck/Freiberger - BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

§ 59 Abfälle

Trippl/Schwarzbeck/Freiberger

EB zur Nov 2010

Zu § 59: Auch Abfälle müssen in einer Art und Weise gesammelt und entsorgt werden können, dass die Einhaltung der wesentlichen Anforderung „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ gewährleistet bleibt.

Anmerkungen

1) Der § 59 entspricht inhaltlich weitgehend dem § 66 vor der Harmonisierungsnovelle.

2) Die Abfuhr u die Beseitigung von Abfällen regelt das AbfallwirtschaftsG (s Gesamtübersicht). S auch § 3 Z 4.

3) S § 4 Z 13.

4) S Abfallsammelstelle u Abfallsammelraum in der OIB-Richtlinie – Begriffsbestimmungen, Ausgabe: Oktober 2011, s Gesamtübersicht.

5) Die Verpflichtung auf eine ausreichende Anzahl von Abfallsammelstellen bzw Abfallsammelräumen ergibt sich aus § 8 Abs 1.

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