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Trippl/Schwarzbeck/Freiberger

BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1425-0

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Trippl/Schwarzbeck/Freiberger - BauR Stmk | Steiermärkisches Baurecht

§ 81 Energieausweis

EB zur Nov 2010

Wortidente Übernahme des bisherigen § 43a Abs. 1 bis 6.

Zu § 81: Bezüglich der zur Ausstellung von Energieausweisen Berechtigten wird im Abs. 6 auf die für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften abgestellt. Dazu werden in Auskünften des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom , GZ: BMWA-30.599/0009-I/7/2008, vom , GZ: BMWA-30.599/0075-I/7/2008, und vom , GZ: BMWA-30.599/0193-I/7/2008, folgende Berechtigungen angeführt:

Gewerbeordnung:

Baumeister

Elektrotechnik

Gas- und Sanitärtechnik

Heizungstechnik

Kälte- und Klimatechnik

Lüftungstechnik

Technische Büros – Ingenieurbüros (beratende Ingenieure) einschlägiger Fachrichtungen

Zimmermeister

Rauchfangkehrer (nur nach EAVG (Energieausweis-Vorlagegesetz des Bundes) bzgl. bestehender Wohngebäude)

Hafner (nur nach EAVG bzgl. Ein- und Zweifamilienhäusern)

Ingenieurbüros: insbesondere

Technische Physik

Bauphysik

Maschinenbau

Verfahrenstechnik

Gebäudetechnik (Installation, Heizungs- und Klimatechnik)

Umwelttechnik

Elektrotechnik

Ziviltechnikergesetz: insbesondere

Architekten

Zivilingenieure und Ingenieurkonsulenten für Bauingenieurwesen

Wirtschaftsingenieurwesen – Bauwesen

Technische Physik

Verfahrenstechnik

Gebäudetech...

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