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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3945-1

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 16 Entgelt für Feiertage und Ersatzruhe

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Ersatzruheentgelt und dessen Besonderheiten
1
II.
Feiertagsentgelt (Abs. 1 bis 3)
A.
Bemessung nach dem Ausfallsprinzip
2
B.
Ohnedies arbeitsfreie Tage
3
C.
Krankenstände
4
III.
Feiertagsarbeitsentgelt (Abs. 5)
A.
Entgelthöhe
5
B.
Zur Alternative einer Zeitausgleichsvereinbarung
6, 7
C.
Arbeitsverhinderungen und Urlaub
8, 9

I. Ersatzruheentgelt und dessen Besonderheiten

1

Infolge gleicher Rechtslage kann insofern auf die Kommentierung oben Rz. 1–4 zu § 9 ARG verwiesen werden.

II. Feiertagsentgelt (Abs. 1 bis 3)

A. Bemessung nach dem Ausfallsprinzip

2

Sieht man vom Fehlen einer besonderen Kollektivvertragsermächtigung (§ 9 Abs. 4 ARG) ab, entsprechen die Abs. 1 bis 3 exakt den Bestimmungen des § 9 Abs. 1 bis 3 ARG. Dies ermöglicht es, auf die Kommentierung Rz. 5–12 zu § 9 ARG zu verweisen.

B. Ohnedies arbeitsfreie Tage

3

Auch zu dieser Frage kann uneingeschränkt auf die Ausführungen oben Rz. 1–4 zu § 9 ARG verwiesen werden.

C. Krankenstände

4

Infolge gleichartiger Problemstellung und Rechtslage sind die Ausführungen oben Rz. 19–22 zu § 9 ARG übernehmbar.

III. Feiertagsarbeitsentgelt (Abs. 5)

A. Entgelthöhe

5

Abs. 4 entspricht § 9 Abs. 5 ARG. Zur Vermeidung von Wiederholungen kann daher auf die Ausführungen Rz. 23–26 zu verwiesen werden.

AZG | Arbeitszeitgesetz

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