AZG | Arbeitszeitgesetz
5. Aufl. 2018
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§ 8c Versetzung
1
§ 8c entspricht exakt den Bestimmungen des § 12c AZG. Da § 8c nicht in den Straftatbeständen des § 20 angeführt ist, kann die allfällige Missachtung auch keine Verwaltungsstrafen auslösen.
2
Wegen der Regelungsidentität kann sowohl hinsichtlich der Grundsatzhinweise als auch zu den sich stellenden Einzelfragen auf die Kommentierung in den Rz. 1–3 bzw. 4–6 zu § 12c AZG verwiesen werden, um Wiederholungen zu vermeiden.