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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3945-1

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 3 Überstundenarbeit

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien:

EB RV 177 BlgNR XX. GP

„Zu § 3:

Abs. 1 eröffnet nunmehr die Möglichkeit einer Arbeitszeitverlängerung (Überstundenleistung) bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes. Eine Tagesarbeitszeit von zehn Stunden stellt – außer im Fall des Abs. 2 und des § 2 Abs. 3 letzter Satz – die Höchstgrenze der täglichen Arbeitszeit dar. Die Höchstgrenze der Arbeitszeit in einzelnen Wochen beträgt analog zu § 9 AZG 50 Stunden. Nach Art. 6 iVm. Art. 16 Z 2 der EU-Arbeitszeit-Richtlinie muß die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von vier Monaten mit 48 Stunden begrenzt werden.

Die Formulierung der Abs. 2 und 3 wird § 20 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 AZG – ,Außergewöhnliche Fälle‘ – angepasst.

Die nunmehr eingefügte Einschränkung, wonach eine Verlängerung nur möglich ist, wenn andere zumutbare Maßnahmen nicht getroffen werden können, entspricht ebenfalls § 20 AZG.“

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundsätzliches
A.
Was gilt als Überstundenarbeit?
1, 2
B.
Bedeutung und Auswirkungen
35
C.
Anordnungs- und Verweigerungsfragen
69
II.
Allgemeine Überstundengrenzen (Abs. 1)
A.
Tagesgrenzen
1012
B.
Wochengrenzen
1315
III.
Sonderfälle (Abs. 2)
A.
Bedeutung
16, 17
B.
Grenzziehungen
1823

A. Was gilt als Überstundenarbeit?

AZG | Arbeitszeitgesetz

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