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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3945-1

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Dokumentvorschau
Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 8 Verlängerung der Arbeitszeit zur Vornahme von Vor- und Abschlußarbeiten

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien:

EB IA 303/A BlgNR XXVI. GP

„Zu u.a. § 8 Abs. 1 und 2 AZG:

Die vorgesehene Ausdehnung der Höchstgrenze der täglichen Arbeitszeit von derzeit zehn auf zwölf Stunden und der Wochenarbeitszeit von 50 auf 60 Stunden (siehe die Erläuterungen zu Art. 1 Z 9 und 10) bedingt auch entsprechende Anpassungen bei der Überstundenzulassung durch das Arbeitsinspektorat (§ 7 Abs. 5), den Vor- und Abschlussarbeiten (§ 8 Abs. 1 und 2) sowie im Bereich des öffentlichen Verkehrs (§ 18 Abs. 2), insbesondere bei der Binnenschifffahrt (§ 18b Abs. 6).“

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Grundsätzliches zur Bedeutung des § 8
A.
Funktion des § 8
14
B.
Halbstunden-Begrenzung
5
II.
Einzelfragen
A.
Was bedeutet das Abstellen auf die betriebliche Arbeitszeit?
6, 7
B.
Zu den einzelnen Anlass-Tatbeständen (Abs. 1 lit. a bis c, Abs. 3)
812
C.
Zu den Bedingungen der Überschreitbarkeit von 12 Gesamtstunden (Abs. 2)
13, 14

I. Grundsätzliches zur Bedeutung des § 8

A. Funktion des § 8

1

§ 8ist keine Sonderbestimmung zur Normalarbeitszeit. Dies ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut als auch aus dem systematischen Standort nach den § 6 und § 7.

2

Diese per im Zuge...

AZG | Arbeitszeitgesetz

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