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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3945-1

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 7 Verlängerung der Arbeitszeit bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien:

RV 141 BlgNR XXIII. GP

Zu § 7 Abs. 4 und 4a:

Überholt, da § 7 Abs. 4 und 4a per durch die nunmehrige AZG-Novelle aufgehoben sind.

Zu § 7 Abs. 6 und 6a:

Ebenso überholt, da per aufgehoben und durch einen neuen Absatz 6 per ersetzt.

EB IA 303/A BlgNR XXVI. GP

„Zu § 7 Abs. 1 und 2 AZG:

Die derzeitige Regelung des zulässigen Überstundenkontingents (fünf Stunden pro Woche und darüber hinaus 60 Stunden pro Kalenderjahr) wird als kompliziert empfunden und soll durch eine Beschränkung der wöchentlichen Überstundenanzahl auf 20 Stunden im Abs. 1 ersetzt werden. Der bisherige Abs. 2 kann entfallen. Abs. 1 enthält weiters den Hinweis auf die von der Arbeitszeit-Richtlinie vorgegebene Beschränkung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 17 Wochen, wobei die in § 9 Abs. 4 vorgesehenen kollektivvertraglichen Verlängerungsmöglichkeiten unberührt bleiben sollen.

Zu Art. 1 Z 6 (Entfall des § 7 Abs. 4 und 4a AZG):

Durch die nunmehr allgemein zulässigen Höchstarbeitszeitgrenzen von zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche (siehe die Erläuterungen zu Art. 1 Z 9 u...

AZG | Arbeitszeitgesetz

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