AZG | Arbeitszeitgesetz
5. Aufl. 2018
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Artikel 26
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Alle diese Änderungen waren in den in den Vorauflagen abgedruckten Text der VO (EWG) Nr. 3821/85 eingearbeitet, sie sind für den Regelfall aber durch die seit erfolgte Aufhebung dieser VO nicht mehr von praktischer Relevanz. In der vorliegenden Auflage ist diese VO daher nicht mehr abgedruckt.
An deren Stelle wurde im Anschluss an die VO (EU) Nr. 165/2014 der für die Strafbarkeit nach § 28 Abs. 6 AZG relevante Teil des Anhangs III der RL 2006/22/EG aufgenommen.