AZG | Arbeitszeitgesetz
5. Aufl. 2018
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Artikel 16
1
Zu Abs. 1 ist anzumerken:
Die Zitierung der VO (EWG) Nr. 3821/85 gilt gemäß Art. 47 VO (EU) Nr. 165/2014 als Verweis auf letztere VO, die seit gilt, womit auch die Aufhebung ersterer VO in Kraft ist.