AZG | Arbeitszeitgesetz
5. Aufl. 2018
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Artikel 12
1
Diese Abweichungsermächtigung an den Fahrer deckt den Arbeitgeber.
Inhaltlich entspricht sie jener, die § 15d AZG für sonstige Fahrzeuge vorsieht. Daher genügt grundsätzlich der Verweis auf die dortige Kommentierung (Pkte. II und III).
Insbesondere bedarf es der engeren Voraussetzungen des § 20 AZG nicht, sondern genügt für diese Abweichungsermächtigung die Vereinbarkeit mit der Sicherheit im Straßenverkehr (siehe Rz. 2 zu § 15d AZG).
2
Jedenfalls weitergehend als in § 15d AZG wird die Abweichungsermächtigung auch die Arbeitszeithöchstgrenzen und Mindestruhezeiten selbst umfassen. Die Abweichungsermächtigung bezieht sich nämlich auf die Artikel 6 bis 9. Da Art. 6 Abs. 2 erkennbar auch die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten umfasst und die Mindestruhezeiten ohnedies in Art. 8 geregelt und damit ausdrücklich erfasst sind, muss sie auch diese Materien betreffen, zumal diese vielfach zwangsläufig von Abweichesituationen berührt werden.