AZG | Arbeitszeitgesetz
5. Aufl. 2018
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Artikel 11
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Österreich hat von dieser Möglichkeit in Bezug auf VO-Fahrzeuge bisher nicht Gebrauch gemacht.
Für Lenker von VO-Fahrzeugen gelten daher auch für Inlandsfahrten die den Artikeln 6 bis 9 angeführten gemeinschaftsrechtlichen Zeiten.