AZG | Arbeitszeitgesetz
5. Aufl. 2018
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Artikel 7
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundsätzliches | ||
II. | Die Mindest-Fahrtunterbrechungen | ||
A. | Erwachsene (Art. 7) | ||
B. | Jugendliche (§ 15 Abs. 5 und 6 KJBG) |
I. Grundsätzliches
1
Die notwendigen Lenk- bzw. Fahrtunterbrechungen können zwar auch durch Ruhepausen oder Ruhezeiten erfüllt werden, sind aber mit diesen weder begrifflich noch hinsichtlich der Regelungen identisch (zur Regelung der Ruhepausen siehe § 13c AZG samt Kommentierung). Auch die Mindest-Fahrtunterbrechungen in Art. 7 sind durch die Halteplatz-Abweichungsmöglichkeiten des Art. 12 ergänzt.
2
Art. 4 lit d versteht unter „Fahrtunterbrechung“ jeden Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird. Die Ruhepause unterscheidet sich darin, dass nach lit. f der Fahrer zudem frei über seine Zeit verfügen kann. Daher ist die freie Verfügbarkeit über die Zeit kein Fahrtunterbrechungs- bzw. Lenkpausenkriterium.
Die Nutzung solcher Zeiten zur Erholung ist auch ohne freie Verfügbarkeit über die Zeit möglich, daher auch im fahrenden Fahrzeug ohne Lenken oder andere Arbeiten (vgl. zu Letzteren die in Art. 3 lit. a RL 2002/15/EG angeführten anderen Tätigkeiten im Straßen...