AZG | Arbeitszeitgesetz
5. Aufl. 2018
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Artikel 2
Übersicht der Kommentierung
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I. | Erfasste Beförderungen (Kriterien) | ||
A. | Beförderungen im Straßenverkehr | ||
B. | Art der Fahrzeuge | ||
II. | Territorialer Geltungsbereich |
I. Erfasste Beförderungen (Kriterien)
A. Beförderungen im Straßenverkehr
1
Die EG-VO erfasst nur bestimmte Beförderungen im Straßenverkehr, nämlich solche, die als Güter- oder Personenbeförderungen mit den in Abs. 1 näher bezeichneten Fahrzeugen erfolgen und nicht unter eine der Ausnahmen des Art. 3 fallen.
2
Hierbei meint „Beförderung im Straßenverkehr“ nach Art. 4 lit. a jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs.
Damit sind bei Beförderungen im Regelfall Lenker – auch solcher Fahrzeuge, die nicht unter Art. 3 fallen – wohl ausgenommen, soweit sie nicht zumindest teilweise auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden (wohl auch, soweit öffentliche Straßen als Baustellen dem öffentlichen Verkehr vorübergehend entzogen sind), wobei bloßes Überqueren einer öffentlichen Straße nicht gemeint sein kann. Zu den Nicht-VO-Fahrzeugen, die kaum auf öffentlichen Straßen tätig sind (z.B. eine solche nur einige hundert M...