AZG | Arbeitszeitgesetz
5. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 881Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom über die Öffnungszeiten der Handelsbetriebe (Öffnungszeitenverordnung 2008)
LGBl. 2007/109 i.d.F. 2008/43, 2010/77, 2012/21, 2012/42, 2014/14 und 2014/57
Auf Grund der § 4a und 5 Abs 2 und 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl I Nr 48, in der geltenden Fassung wird verordnet: