AZG | Arbeitszeitgesetz
5. Aufl. 2018
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§ 25a Sonderbestimmungen für die Schifffahrt
1
Diese Bestimmung entspricht im Wesentlichen den diesbezüglichen Sonderbestimmungen der §§ 18b Abs. 7 und 18c Abs. 2 AZG. Wirklich aufeinander abgestimmt sind sie nicht.
Dies zeigt, dass es in Wahrheit vor allem auf die diesbezüglichen Aushänge (Dienstpläne) und Aufzeichnungen des AZG ankommt, weshalb die Anpassung an die dortigen Neuerungen offenbar übersehen oder vernachlässigt wurde.