AZG | Arbeitszeitgesetz
5. Aufl. 2018
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§ 12a Ausnahmen durch Kollektivvertrag
Übersicht der Kommentierung
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I. Grundsätzliches
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Diese seit der AZG-Novelle 1997 dem Rechtsbestand angehörende Ermächtigung zu Ausnahmen, die zur Verhinderung wirtschaftlicher Nachteile sowie zur Beschäftigungssicherung erforderlich sind, bringt eine sehr allgemeine neue Dimension in die Ausnahmeermächtigungen und überantwortet diese direkt den kollektivvertragsfähigen Körperschaften. Diese betrifft reine Wirtschaftlichkeits- und Beschäftigungssicherungsgründe für Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe.
Die Wahl des Kollektivvertrages als Regelungsinstrument bringt mit sich, dass die Ausnahmen über einen Einzelbetrieb hinausgehen und ganze Branchen oder Teile solcher erfassen müssen, da dem ArbVG Firmenkollektivverträge grundsätzlich fremd sind (vgl. Schrank/Mazal, Studienbuch Arbeitsrecht4, 18). Vgl. aber den Anlassfall von , LE-AS 24.2.2.Nr.2, wo im Kollektivvertrag für (nur) ein bestimmtes Unternehmen zur Aufrechterhaltung der Produktion während eines Investitionsprogramms und Neuanläufen von Gießereimaschinen Sonntagsarbeit zugelassen wurde. Die dortigen R...