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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3945-1

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 7 Feiertagsruhe

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


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I.
Feiertage und Feiertagsruhe
A.
Grundsätzliches
16
B.
Ausmaß und Lage der Feiertagsruhe (Abs. 1 und 5)
710
C.
Feiertage an Sonntagen (Abs. 7)?
11, 12
D.
Arbeitszeiteinteilung und Feiertage
1317
II.
Verschobene Feiertage (Abs. 6: Zeitausgleichsvereinbarungen)
A.
Zulässigkeit?
18, 19
B.
Ausmaß und Lage des Feiertagszeitausgleichs (Abs. 6)
2022

I. Feiertage und Feiertagsruhe

A. Grundsätzliches

1

§ 7 gilt wie alle anderen Bestimmungen des ARG nur im Rahmen seines in § 1 umschriebenen Geltungsbereichs, also insbesondere nicht für Arbeitnehmer, die nach dessen Abs. 2 ausgenommen sind.

2

Für ausgenommene Arbeitnehmer (etwa leitende Angestellte) gilt freilich – sofern nicht noch speziellere gesetzliche Bestimmungen greifen (z.B. § 18 KJBG, § 7 MSchG, § 14 BäckAG, bedingt auch § 110 Abs. 7a UG 2002) – das Feiertagsruhegesetz BGBl. 1957/153 i.d.F. BGBl. 1967/264 (ebenso Pfeil, Zeller Kommentar2, Rz. 5 zu § 7, 8 ARG).

Dessen umfassender Geltungsbereich ist (abgesehen von spezielleren Bestimmungen) durch das ARG eingeschränkt (§ 31 Abs. 2 Z 1 ARG). Es schreibt dieselben Feiertage (§ 1 Abs. 1 und 2) mit entsprechender Feiertagsruhe (§ 2 Abs. 2) samt Feiertagsentgelt und Feiertagsarbeitsentgelt (§ 3 Abs. 2) vor. Normenproblem...

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