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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3945-1

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 3 Wochenendruhe

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


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I.
Rechtsnatur und Bedeutung der Wochenendruhe
A.
Zwecke und Doppelnatur
15
B.
Ausnahmen
1.
Struktur
6, 7
2.
Wochenruhe
8, 9
II.
Zum Begriff Ruhezeit
10, 11
III.
Zur Mindestdauer und zeitlichen Lage der Wochenendruhe
A.
Mindestdauer
1.
Regelfälle
12, 13
2.
Schichtarbeitsfälle
3.
Großbaustellen etc.
4.
Tageszeitungen und Montagfrühblätter
5.
Sonstige Sonderbestimmungen
B.
Zeitliche Lage (Abs. 2 bis 4)
1.
Späteste Beginnzeitpunkte
1824
2.
Früheste Endzeitpunkte
25, 26
3.
Wann gelten diese Beginn- und Endzeitpunkte nicht?
4.
Was gilt bei längerer Wochenendruhe?
2830

I. Rechtsnatur und Bedeutung der Wochenendruhe

A. Zwecke und Doppelnatur

1

Ruhepausen und Ruhezeiten – tägliche wie wöchentliche Ruhezeiten – bezwecken primär den Schutz vor Überforderung und damit Gesundheitsschutz. Sie engen die Verteilbarkeit der Arbeitszeit ein und schaffen ihrem Wesen nach unbezahlte arbeitszeitliche Freiräume.

Das Rechtsinstitut einer wöchentlichen Ruhezeit – so auch die subsidiäre Wochenruhe nach § 4 – lässt sich ohne Probleme noch dem klassischen Arbeitszeitschutz zuordnen. Dies macht die VO (EG) Nr. 561/2006 deutlich, die zwar in Art. 8 wöchentliche Ruhezeiten vorsch...

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