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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3945-1

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 1 Geltungsbereich

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien

EB IA 303/A BlgNR XXVI. GP

„Zu Art. 2 Z 1, 2 (§ 1 Abs. 2 Z 3 und 5 ARG):

Siehe die Erläuterungen zu Art. 1 (AZG) Z 1 und 2.“

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Grundsätzliches zum Arbeitsruhegesetz
A.
Was regelt das Arbeitsruhegesetz?
1, 2
B.
Rechtscharakter der Ruhezeitbestimmungen
3, 4
C.
Entgeltpflicht der Ruhezeiten?
5, 6
II.
Grundsätzliches zum Geltungsbereich
A.
Weitgehende Übereinstimmung mit dem AZG
7, 8
B.
Besonderheiten: Worin liegen die Abweichungen vom AZG?
914
III.
Sonstiges zum Geltungsbereich
1518
IV.
Was gilt bei Auslandsarbeit?
19, 20
V.
Ausnahme für Kirchen und Religionsgesellschaften?
2124

I. Grundsätzliches zum Arbeitsruhegesetz

A. Was regelt das Arbeitsruhegesetz?

1

Das ARG regelt – mit äußerst breitem Geltungsbereich, der aber dennoch Ausnahmen hat, die meist durch speziellere Gesetze (bei einem Großteil der Lenker von Kraftfahrzeugen sogar durch direkt geltende EU-Bestimmungen) geschlossen werden – nicht alle, sondern lediglichzwei wichtige arbeitszeitrechtliche Ruhezeitaspekte: die wöchentlichen Ruhezeiten sowie die Feiertagsruhe.

2

Beide Ruhezeiten ergänzen die in anderen Gesetzen enthaltenen Bestimmungen über die Ruhepausen und die täglichen Ruhezeiten (insbesondere die § 11 und 12 AZG).

Sachlich handelt es sich durchgehend um persönlichen Arbeitnehmers...

AZG | Arbeitszeitgesetz

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