AZG | Arbeitszeitgesetz
5. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 1 Geltungsbereich
Gesetzesmaterialien
EB IA 303/A BlgNR XXVI. GP
„Zu Art. 2 Z 1, 2 (§ 1 Abs. 2 Z 3 und 5 ARG):
Siehe die Erläuterungen zu Art. 1 (AZG) Z 1 und 2.“
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Grundsätzliches zum Arbeitsruhegesetz | ||
A. | Was regelt das Arbeitsruhegesetz? | ||
B. | Rechtscharakter der Ruhezeitbestimmungen | ||
C. | Entgeltpflicht der Ruhezeiten? | ||
II. | Grundsätzliches zum Geltungsbereich | ||
A. | Weitgehende Übereinstimmung mit dem AZG | ||
B. | Besonderheiten: Worin liegen die Abweichungen vom AZG? | ||
III. | Sonstiges zum Geltungsbereich | ||
IV. | Was gilt bei Auslandsarbeit? | ||
V. | Ausnahme für Kirchen und Religionsgesellschaften? |
I. Grundsätzliches zum Arbeitsruhegesetz
A. Was regelt das Arbeitsruhegesetz?
1
Das ARG regelt – mit äußerst breitem Geltungsbereich, der aber dennoch Ausnahmen hat, die meist durch speziellere Gesetze (bei einem Großteil der Lenker von Kraftfahrzeugen sogar durch direkt geltende EU-Bestimmungen) geschlossen werden – nicht alle, sondern lediglich zwei wichtige arbeitszeitrechtliche Ruhezeitaspekte: die wöchentlichen Ruhezeiten sowie die Feiertagsruhe.
2
Beide Ruhezeiten ergänzen die in anderen Gesetzen enthaltenen Bestimmungen über die Ruhepausen und die täglichen Ruhezeiten (insbesondere die § 11 und 12 AZG).
Sachlich handelt es sich durchgehend um persönlichen Arbeitnehmers...