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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3945-1

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 15 Lenkpausen

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien:

EB RV 1432 BlgNR XXII. GP

„Zu § 15:

Diese Bestimmung regelt die Lenkpausen, wobei die Grundregelung in Abs. 1 unverändert bleibt und die Abs. 2 und 3 ebenfalls dem geltenden Recht entsprechen (bisher Abs. 5 und 6).“

EB RV 903 BlgNR XXV. GP, S. 6

„Zu § 15 Abs. 1a:

Die Lenkzeit von Kleinfahrzeugen kann bereits derzeit gemäß § 14a Abs. 1 durch Kollektivvertrag auf die nach der EU-Lenkzeitenverordnung zulässige Dauer verlängert werden. Nunmehr soll eine solche Angleichung an das EU-Niveau auch bei den Lenkpausen ermöglicht werden.“

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Grundsätzliches, insbesondere Lenkpausenbegriff
13
II.
Die Mindestlenkpausen
A.
Erwachsene (Abs. 1, 1a und 3)
46
B.
7

I. Grundsätzliches, insbesondere Lenkpausenbegriff

1

Die notwendigen Lenkpausen können zwar auch durch Ruhepausen erfüllt werden, sind aber mit den Ruhepausen weder begrifflich noch hinsichtlich der Regelungen identisch (zur Regelung Letzterer siehe § 13c).

Während sich für die Lenker von VO-Fahrzeugen die Lenkpausen, dort Fahrtunterbrechungen genannt, in Art. 7 EG-VO Nr. 561/2006 finden, mit den Halteplatz-Abweichungsmöglichkeiten des Art. 12, sind sie für sonstige Fahrzeuge ...

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