AZG | Arbeitszeitgesetz
5. Aufl. 2018
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B. Besondere Überstundenregelungen: Anlassfall-Einzelvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen
Diese Themen sind durch die Liberalisierung und Vereinfachungen der Überstunden-Möglichkeiten mit Wirkung ab überholt und überflüssig geworden. Es be-darf dieser Einzel- und Betriebsvereinbarungen nicht mehr. Für Altfälle bis zum siehe die Mustertexte B/1, 2a und 2b auf den Seiten 1355-1359 der 4. Auflage dieses Kommentars.