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AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3945-1

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AZG | Arbeitszeitgesetz (5. Auflage)

1. Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung

gemäß § 4 Abs. 3 AZG und § 97 Abs. 1 Z 2 ArbVG

1.

Geltungsbereich:

a)

räumlich-organisatorisch: __________.,

b)

persönlich: alle __________, umfassend auch Teilzeitbeschäftigte

2.

Folgende Arbeitstage des Jahres __________, die vor oder/und nach Feiertagen liegen, sind gegen Einarbeiten nach § 4 Abs. 3 AZG arbeitsfrei: __________

3.

Die ausfallenden Normalarbeitsstunden dieser für arbeitsfrei erklärten Tage werden jeweils innerhalb von 13, die Ausfallstage einschließenden Wochen vor oder/und nach den jeweiligen Ausfallstagen 1:1 eingearbeitet.

4.

Für das Einarbeiten nach Pkt. 3 werden an Normalarbeitstagen der jeweiligen 13-Wochen-Einarbeitungszeiträume die Zeiten außerhalb der sonstigen Normalarbeitszeit bis zu höchstens 10 Gesamtstunden am Tag und bei Bedarf auch arbeitsfreie Werktage herangezogen.

5.

Die Einteilung der Einarbeitungstage bzw. -stunden erfolgt betriebsseitig jeweils zumindest zwei Wochen im Voraus.

6.

Geltungsdauer: Der in Pkt. 2 genannte Jahreszeitraum.


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__________, am
__________
Arbeitgeber und Betriebsrat (Unterschriften Vertretungsberechtigter)

AZG | Arbeitszeitgesetz

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