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AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3945-1

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AZG | Arbeitszeitgesetz (5. Auflage)

1. BasismusterOhne Zusätzliches wie Präambel, Mindestbesetzungsklauseln oder besondere Vorsorge- und Missbrauchsregeln (etwa Nichtanerkennung oder Zeitkappung von eigenmächtigen Überschreitungen). Gleittage sind nur erforderlich, wenn das ab mögliche erweiterte Gleiten bis zu 12 Normalarbeitsstunden am Tag gewünscht wird. Siehe diesfalls die Variantenformulierung in Pkt. 2b). Gleitzeit-Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung

gemäß § 4b AZG und § 97 Abs. 1 Z 2 ArbVG

1.

Geltungsbereich:

a)

räumlich-organisatorisch: __________,

b)

persönlich: alle __________, umfassend auch Teilzeitbeschäftigte

2.

Die Normalarbeitszeit wird als Gleitzeit gemäß § 4b AZG erbracht:

a)

Gleitzeitperiode: __________, beginnend ab __________

b)

Gleitzeitrahmen:Arbeitstage __________, frühester Beginn –, spätestes Arbeitsende __________ Die Normalarbeitszeittagesgrenze von 10 Stunden darf nicht überschritten werden.

Bei Wahl der verlängerten Gleitmöglichkeit wäre dieser Satz zu ersetzen durch:

Gleiten ist bis zu 12 Stunden Normalarbeitszeit zulässig, wobei Zeitguthaben auch ganztägig verbraucht werden können (bis zu … Gleittagen je Gleitzeitperiode) und Gleittage im Zusammenhang mit einer wöchentlichen Ruhezeit nicht ausgeschlossen sind.

c)

Kernarbeitszeiten: ____...

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