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AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

5. Aufl. 2018

Print-ISBN: 978-3-7073-3945-1

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AZG | Arbeitszeitgesetz (5. Auflage)

1. KurzvariantenAn den gesetzlichen Vorbehaltsgrenzen (sachlicher Grund, keine überwiegenden Gegeninteressen, zweiwöchige „Wartezeit“) ändern auch die Kurzvarianten nichts. § 19c Abs. 2 AZG gilt trotzdem! Anders als bei einvernehmlichen Änderungen.

  • Dem Arbeitgeber bleibt die Änderung der Arbeitszeiteinteilung jeweils vorbehalten.

  • Dem Arbeitgeber bleibt die Änderung der Arbeitszeiteinteilung jeweils vorbehalten. Dies gilt auch für die Einteilung zu Arbeiten an Samstagen und Sonntagen, soweit solche gesetzlich zulässig sind.

  • Dem Arbeitgeber bleibt die Änderung der Arbeitszeiteinteilung sowie die Einteilung in alle Formen mehrschichtiger Arbeitsweisen jeweils vorbehalten.

AZG | Arbeitszeitgesetz

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