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SWI 8, August 2009, Seite 403

Steuerhinterzieher in Deutschland müssen mit schärferen Strafen rechnen

Tax Evaders in Germany Face Severer Penalties

Anton-Rudolf Götzenberger

In its decision of December 2nd, 2008, the German Federal Court of Justice has increased the penalty on tax offences. Thus, foreign investors may easily be caught unawares in the range of „particularly grave tax evasion“. Anton-Rudolf Götzenberger explains the consequences of this decision.

Verschärftes Strafmaß

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom , 1 StR 416/08, das Strafmaß für Steuerstraftaten verschärft. Das Urteil lässt ferner erkennen, dass Auslandsgeldanleger ganz schnell und unversehens in den Bereich der „besonders schweren Steuerhinterziehung“ geraten können.

Der Fall

Nach den Urteilsfeststellungen musste der BGH über den Fall eines Trockenbauunternehmers entscheiden, der diverse Arbeitnehmer „schwarz“ beschäftigt und so neben den Steuern auch Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten hat. Insgesamt verkürzte der Einzelunternehmer mehr als 373.000 Euro an Umsatzsteuern, 354.000 Euro Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge von knapp einer Mio. Euro. Der Betreffende wurde bereits vorinstanzlich wegen Steuerhinterziehung in 48 Fällen, Beihilfe und wegen Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 43 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 11 Monaten ver...

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