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Wirtschaftliche Doppelbesteuerung bei Pensionsleistungen deutscher Pensionskassen
Bezieht ein in Österreich ansässiger Pensionist aufgrund seiner ehemaligen Tätigkeit für ein deutsches Unternehmen Renten aus jener deutschen Pensionskasse, in die der seinerzeitige Arbeitgeber unter Abzug deutscher Lohnsteuer Beiträge geleistet hat, dann ist einzuräumen, dass durch die Besteuerung dieser Renten eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung eintritt, die nicht eingetreten wäre, wenn der nunmehr im Ruhestand stehende Arbeitnehmer nicht bei einem deutschen, sondern bei einem österreichischen Arbeitgeber beschäftigt gewesen wäre. Denn die von österreichischen Arbeitgebern an Pensionskassen geleisteten Beiträge wären nach Maßgabe des § 26 Z 7 EStG nicht steuerbar gewesen.
Allerdings wird diese durch die Unterschiedlichkeit der deutschen und österreichischen Rechtsvorschriften bewirkte wirtschaftliche Doppelbesteuerung weder durch das DBA Deutschland beseitigt, noch erscheint ein Widerspruch mit Gemeinschaftsrecht gegeben. Denn Gemeinschaftsrecht erfasst nicht „etwaige Ungleichbehandlungen, die sich ... aus Abweichungen zwischen den Rechtsvorschriften der verschiedenen Mitgliedstaaten ergeben können, wenn diese für alle Personen ... .nach objektiven Kriterien und ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit gelte...