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SWI 8, August 2009, Seite 414

UFS und VwGH zur Betriebsstättenbegründung durch Bauausführung und Montage (hier: CSSR/Tschechien)

  • Begriff der Bauausführung, Tätigkeit vorbereitender Art, Planungs- und Überwachungstätigkeit

  • Beginn und Ende der Frist

  • Vorliegen einer Betriebsstätte ist auf der Sachverhaltsebene zu behandelnde Tatfrage – freie Beweiswürdigung und deren Überprüfung durch den VwGH

Der in Österreich ansässige B erhält in den Jahren 1994 und 1995 von der in Deutschland ansässigen K GmbH für Planungstätigkeiten und Bauüberwachungen insgesamt 182.820 DM (93.474,38 Euro); Steuererklärungen für diese Jahre liegen nicht vor. Im Jahr 2000 wird ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, im Zuge dessen bei B eine Hausdurchsuchung durchgeführt und er einvernommen wird, wobei er angibt, dass es sich in Tschechien um ein einmaliges Projekt in R gehandelt habe, soweit erinnerlich im Zeitraum Herbst 1994 bis Juli 1995. Er sei in diesem Zeitraum jeweils von Montag bis Freitag in Tschechien und an den Wochenenden an seinem Wohnsitz in Österreich anwesend gewesen. Er gibt an, keinerlei Reiseunterlagen zu haben, da die Unterkunft sowie die Reisespesen von der Fa. K bezahlt worden seien. Das Finanzamt unterwirft diese Einkünfte der Besteuerung in Österreich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Im Berufungsverfahren wird B unter H...

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