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SWI 8, August 2009, Seite 370

Inländische Kurzbaustellen-ARGE mit deutschem Partner

Werden von einer inländischen GmbH in Kooperation mit einer deutschen GmbH diverse Bauvorhaben in Österreich abgewickelt, wobei zu diesem Zweck für die Kurzbaustellen (Bauausführung unter zwölf Monaten) ein eigener ARGE-Vertrag abgeschlossen wird, aufgrund dessen mit eigenen Bankkonten, eigener Steuernummer und Geschäftsanschrift bei der die kaufmännische Geschäftsführung betreuenden inländischen GmbH gearbeitet wird, stellt die inländische Betriebsstätte der Mitunternehmerschaft (die der Geschäftsführung dienenden Räumlichkeiten der inländischen GmbH) eine inländische Betriebsstätte auch des deutschen Mitunternehmers dar. Der Fall ist offensichtlich mit einem inländischen Bauabwicklungsbüro für Kurzbaustellen vergleichbar, hinsichtlich dessen bereits unter EAS 1202 die Betriebsstätteneigenschaft bejaht wurde.

Der Umstand, dass die ARGE nur Bauprojekte mit einer Baudauer unter zwölf Monaten betreut, bewirkt nur, dass die Bauvorhaben nicht zur Betriebsstätte werden, vermag aber nicht den der kaufmännischen Abwicklung dienenden Räumlichkeiten der ARGE die Betriebsstätteneigenschaft zu nehmen.

Allerdings wird zu beachten sein, dass dadurch keinesfalls die gesamten aus der Bautätigkeit h...

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