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Sitzverlegung einer Gesellschaft innerhalb der EU
Der EuGH hatte mit Urteil vom , Rs. C-210/06, Cartesio, die Frage der Sitzverlegung einer Personengesellschaft in einen anderen Mitgliedstaat bei gleichzeitig angestrebter Beibehaltung des bisherigen Status zu beurteilen. Urteilstenor ist, dass beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts die Niederlassungsfreiheit einen Mitgliedstaat nicht daran hindert, es einer nach seinem Recht gegründeten Gesellschaft zu verwehren, ihren Sitz unter Beibehaltung ihrer Eigenschaft als Gesellschaft des Rechts dieses Staates in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen. Wilke (Praxis Internationale Steuerberatung 2009, 179 ff.) analysiert, dass das Urteil des EuGH im Vergleich zum , Daily Mail and General Trust. Er weist dabei insbesondere daraufhin, dass Cartesio von jenem Fall zu unterscheiden ist, dass eine Gesellschaft ihren Sitz aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat unter Änderung des anwendbaren nationalen Rechts verlegt und dabei in eine dem nationalen Recht des zweiten Mitgliedstaats unterliegende Gesellschaftsform umgewandelt wird. Jegliche Beschränkung für diesen Fall, sei es im Staat der Gründung, sei es in dem Staat, in den der Sitz verlegt werden soll, wäre mit der Niederlass...