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SWI 8, August 2009, Seite 370

Erbübergang eines Kapitalanteils an den in der Schweiz lebenden Sohn

Vererbt eine in Österreich ansässige Person ihren 100%igen Anteil an einer inländischen Kapitalgesellschaft an ihren in der Schweiz ansässigen Sohn, so führt dieser Umstand gemäß Art. 13 Abs. 3 DBA Schweiz zu einem Verlust des Besteuerungsrechts der Republik Österreich an dem in der Beteiligung steuerhängigen Wertzuwachs und löst damit die Wegzugsbesteuerung nach § 31 Abs. 2 Z 2 EStG aus.

Die Sonderregelung des Art. 13 Abs. 4 DBA Schweiz, die im Fall eines Ansässigkeitswechsels des Anteilseigners die Besteuerungsrechte des Wegzugsstaates unangetastet lässt und damit von der Wegzugsbesteuerung entbindet, kann in diesem Fall nicht zur Anwendung kommen, da diese Regelung ihrem Wortlaut nach nur Fälle der Wohnsitzverlegung ein und derselben Person erfasst und daher nicht bei unentgeltlichen Anteilsübergängen Wirkung zeitigt. Sollte die Bestimmung des Art. 13 Abs. 4 derart weit interpretiert werden, dass sie auch in den Fällen einer erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge gilt, sonach bei einer Rechtslage, in welcher der schweizerische Sohn in die Rechtspersönlichkeit des Verstorbenen eintritt und diese nunmehr auf schweizerischem Staatsgebiet weiterführt, bedürfte dies einer österreichisch-schweizerischen Auslegungskoordination, die aber derzeit nicht vorliegt...

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