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EuGH: Einbeziehung von Steuergutschriften bei der pauschalen Festsetzung von nicht abzugsfähigen Aufwendungen i. Z. m. steuerfreien Gewinnausschüttungen zulässig
In seinem Urteil vom , Rs. C-27/07, Banque Fédérative du Crédit Mutuel, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage auseinanderzusetzen, ob bei der pauschalen Festsetzung von nicht abzugsfähigen Ausgaben i. Z. m. steuerfreien Gewinnausschüttungen nach der Mutter-Tochter-Richtlinie Steuergutschriften, die der Mitgliedstaat auf die Gewinnausschüttungen gewährt, einbezogen werden dürfen. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
Die Banque Fédérative du Crédit Mutuel (BFCM) zog in Anwendung des in Frankreich geltenden Schachtelprivilegs die von ihren Tochtergesellschaften gezahlten Dividenden von ihrem Gesamtnettogewinn ab, musste jedoch ihrer Bemessungsgrundlage einen Pauschalbetrag von Ausgaben und Aufwendungen hinzurechnen. Die Hinzurechnung eines Pauschalbetrages für Ausgaben bzw. Aufwendungen i. Z. m. steuerfreien Gewinnausschüttungen hat ihre Grundlage in Art. 4 Abs. 2 Mutter-Tochter-Richtlinie, wonach jeder Mitgliedstaat bestimmen kann, dass Kosten der Beteiligung an der Tochtergesellschaft und Minderwerte, die sich aufgrund der Ausschüttung ihrer Gewinne ergeben, nicht vom steuerpflichtigen Gewinn der Muttergesellschaft abgesetzt werden können. Werden in d...