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SWI 11, November 2008, Seite 495

Funktionsverlagerung nach Großbritannien

Hat ein amerikanischer Konzern mit weltweitem Betätigungsfeld in Österreich die X-Zentraleuropa-GmbH gegründet, deren Aufgabe darin bestand, nach dem politischen Umbruch in den zentral- und osteuropäischen Ländern dort in alleiniger Verantwortung „von null“ einen Markt für den X-Konzern aufzubauen, dann ist mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Funktionen ein immaterieller Wert geschaffen worden, der als selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert nicht aktivierungsfähig war.

Im Allgemeinen ist ein immaterieller Wert demjenigen als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen, der ihn als „developer“ (AOA Teil I Z 120 letzter Satz) selbst geschaffen hat. Wirtschaftlicher Eigentümer ist demnach nicht jener Unternehmensteil, der den Wert zu nutzen beabsichtigt (AOA Teil I Z 121 fünfter Satz), sondern jener, in dem die wesentlichen Mitarbeiterfunktionen in Bezug auf das Eingehen und das Management der einschlägigen S. 496 Projektrisiken eigenverantwortlich ausgeübt wurden (in diesem Sinn AOA Teil I Z 116). Der Umstand, dass eine lokale Unternehmensniederlassung in ihren Entscheidungen die Zustimmung übergeordneter Unternehmensteile einholen muss, bedeutet nicht, dass damit die für die Zuordn...

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