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SWI 11, November 2008, Seite 542

Erbschaftssteuerliche Doppelbesteuerung und Europarecht

Gerald Toifl

Hamdan/Hamdan (ZEV 2008, 448 ff.) berichten über einen Beschluss des BFH vom , II R 45/05, wonach der BFH dem EuGH einige Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt hat. Konkret geht es dabei vor allem um die Frage, ob dann, wenn sowohl Spanien als auch Deutschland für den Erbfall eines in Deutschland ansässigen und dort verstorbenen Erblassers Erbschaftssteuer erheben, Deutschland die Doppelbesteuerung vermeiden muss. Entgegen der Vorinstanz, dem FG München, sieht der BFH Zweifel, ob die aus der fehlenden Anrechnungsmöglichkeit in Deutschland resultierende Doppelbelastung mit der Kapitalverkehrsfreiheit in Einklang zu bringen ist. Der BFH wirft zudem auch die Frage auf, welcher der beteiligten Staaten die Doppelbelastung zu vermeiden hat.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Mag. Dr. Gerald Toifl ist selbständiger Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in Wien sowie Lehrbeauftragter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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